Montag, 25. Mai 2009DVD-Kleine SChachspiele
DVD Kleine Schachspiele
1. Begrüßung 2. Springerrad Der Springer steht in der Mitte des Schachbretts. Es wird mit Chips die Felder gelegt, auf die er hüpfen kann. Natürlich ergibt dies ein Springerrad. 3. Springerfeldlegen Springer steht in der Mitte, zuerst wird ein Quadrat markiert, aus dem der Springer nicht raus springen kann. Felder markieren mit Chips einer Farbe, auf die der Springer in einem Zug ziehen kann. Mit anderer Farbe wird markiert, wo er im zweiten Zug ziehen kann. Es gilt nur das markierte Quadrat. Anschließend wird das dritte Springerfeld markiert, zurückziehen gilt nicht. Es bleiben wenige Felder übrig, die der Springer im vierten Zug belegen kann. 4. Pferdeäpfelspiel Zwei Springer stehen auf einem beliebigen Feld. Wenn sie gezogen haben, wird das verlassene Feld mit einem Chip markiert und ist für den Rest des Spiels gesperrt. Gewonnen hat, wer zuerst den Springer des anderen schlägt oder wenn der Gegner nicht mehr ziehen kann. 5. Springer von Ecke zu Ecke Versuche mit dem Springer von der einen in die gegenüberliegende Ecke zu hüpfen. Wie lange brauchst du dazu? 6. Springer-Gummibärchenspiel Jeweils zwei Springer stehen auf der Grundreihe, statt Bauern stehen Gummibärchen. Ziel des Spiels ist es, so schnell wie möglich die Gummibärchen auf der anderen Seite zu schlagen und zu essen. Gewonnen hat, wer die beiden Springer des Gegners geschlagen hat oder wenn man die Gummibärchen gegessen hat. 7. Springerwette Man versucht mit einem Springer alle 64 Felder des Schachbretts abzuhüpfen. Dies ist sehr schwer, alles über 50 ist sehr gut. Profitipp: Immer auf das Feld mit den wenigsten Sprungalternativen hüpfen, dann geht es von alleine 8. Pferdeparcours Mit Stiften wird ein Parcours gelegt und ein Gummibärchen ist das Ziel. Der Springer steht auf der Startposition. Er soll die Stifte überspringen und dann auf dem Ziel landen. 9. Springerfressspiel Grundstellung, die Springer sind aber auf der anderen Seite. Zwei Leute spielen gegeneinander. Wer zuerst alle Figuren des anderen geschlagen hat, hat gewonnen. 10. König legen Auf welche Felder kann der König gehen, lege dies mit Chips! 11. König Grundreihenspiel Beide Könige sind auf der Grundreihe. Gewonnen hat, wer zuerst die andere Grundreihe betritt. Es gelten die Schachregeln. Man kann das Feld mit Chips verkleinern. 12. König Thronwechsel Beide Könige sind auf dem Thron, der beliebig steht. Der Thron ist ein Chip. Ziel des Spiels ist es, den Thron des Gegners zu besteigen. Entscheidend ist hier die Opposition, man kann ruhig Opposition durch den Turniersaal schmettern, wenn man diesen schönen Zug anbringen kann. 13. König-Chipspiel Die Könige stehen auf der Grundreihe, im Zentrum sind Chips gelegt. Diese gilt es zu fressen, der Königsabstand wird natürlich eingehalten. Oft geht es unentschieden aus. 14. Bauernkloppe Vier Bauern stehen auf der zweiten Reihe. Es gelten die Schachregelen, gewonnen hat, wenn man die Grundreihe erreicht hat. Zusatzregel: Wenn einer nicht kann, ist der der andere dran! 15. Bauernfußball mit Torwart Bauernkloppe mit acht Bauern und mit König, der König darf aber nur auf den letzten beiden Reihen sein Unwesen treiben. 16. Bauernfußball mit Fliege Der Torwart stürmt jetzt mit, wenn er will, beim Fußball heißt dies Fliege. (16b) König gegen Bauern Wie viele Bauern braucht man, um unbehelligt die Grundreihe zu erreichen. 17. Springer gegen Bauern Duell: Wer ist stärker, Springer oder Bauer. Wenn der Bauer zu schwach ist, bekommt er Unterstützung von einem weiteren Bauern. Man kann übrigens die Bauernformation ändern (Einzelbauer, Doppelbauer, weit auseinander). 18. Bauern gegen Läufer Dasselbe in grün, nur der Bauer kämpft gegen Läufer. 19. Läufer-Smartiespiel Statt Gummibärchen werden Smarties, Apfelstücke… genommen. Natürlich dürfen die Smarties nicht wie Bauern alle auf der zweiten Reihe stehen, denn die Läufer müssen raus. 20. Turm gegen Bauer Hier fängt man wieder mit einem Bauern an, dann steigert man dies. Ab fünf Bauern wird es schwierig! 21. Rundlauf Weiß: Turm auf a1, Läufer auf b1, Schwarz: Turm auf h8, Läufer auf 8 acht: e3,e4,e5,e6, d3,d4,d5,d6 sind durch Chips blockiert. Man darf keine gegnerische Figur schlagen. Wer zuerst mit seinen Figuren einmal um den Block gerannt ist, hat gewonnen. 22. Dame gegen Bauer Hier kämpft die Dame gegen Bauern. Die Dame gewinnt, wenn sie alle Bauern geschlagen hat, die Bauern gewinnen, wenn ein Bauer unbehelligt die letzte Reihe erreicht hat. 23. Dame fängt Springer Die Dame soll einen Springer fangen. Wie lange hält es der Springer aus? 24. Dame und Turm gegen Läufer Dame und Turm sollen einen Läufer fangen. Es gilt auch, dass sich der Turm oder die Dame opfert. 25. Dame und Turm Chipspiel Turm und Dame, in der Mitte stehen Chips, diese muss man schlagen. Über Chips springen ist verboten. Wer mehr geschlagen hat, hat gewonnen. 26. Einparkspiel Die Figuren stehen auf der Grundreihe, sind aber nicht geordnet. Die einzige Regel: Die Läufer haben unterschiedliche Felderfarben. Man soll so schnell wie möglich die Figuren richtig einparken. Tipp: Es gibt eine Mindestzahl: Wie viele Züge brauchen die Figuren um auf das richtige Feld zu kommen? Das Problem: Teileweise stehen sich Figuren im Weg, vor allem Dame und Turm! 27. Punktespiel Es ist eine Überforderung, dass Kinder am Anfang mit allen Figuren spielen. Es wird eine Punktzahl ausgelost und jeder kann sich Figuren in dem Werte nehmen. (z.B 20: Man kann sich Eine Dame, 2 Türme und einen Bauern nehmen). Dann geht es los. Dies ist wunderbar bei Fritz und Fertig gelöst. 28. Ende-Verabschiedung Samstag, 21. März 2009Schachfilmtipps
1) Lang lebe die Königin
2) Searching for Bobby Fischer, Das Königsspiel - Ein Meister wird geboren bei Amazon 3) Die Schachnovelle 4) Fresh: ein Film mit Samuel L. Jackson zu 2) er hat verschiedene Namen Der 7jährige New Yorker Josh Waitzkin hat das Talent eines zukünftigen großen Schachmeisters. Auch wenn sein ehrgeiziger Vater Fred es lieber sehen würde, daß Josh ein Star in einer anderen Sportart geworden wäre, fördert er ihn so stark, daß der Ehrgeiz des Vaters zum Problem wird. Durch die unterschiedlichen Trainings- und Spielarten des Meistertrainiers und der Parkspieler kann man gut erkennen, daß die harte theoretische Ausbildung eines großen Meisters nicht unbedingt zum Erfolg führen kann. Kinder brauchen beim Schachtraining Abwechslung, sei es durch einfache Spiele, sei es durch Turniere, sei es durch theoretisches Training. Der Film zeigt sehr gut, daß die Abwechslung sehr wichtig ist. Ebenfalls wird sehr gut das Verhalten der Eltern gezeigt, deren Ehrgeiz eher zum Problem wird, als die Teilnehmer selbst. Weitere Tipps: unter www.skgiessen.de - Verweise: Schach im Kino gibt es eine umfangreiche Liste, mit Schachszenen aus Kinofilmen. unter www.amazon.de - Suche: Lieblingsliste - Schach findet man 3 Listen: Schach in der Literatur (1), Schach in der Literatur (2), Schach im Film mit den Abbildungen der Bücher und Filme bzw. Rezensionen dazu. Einer der Vorteile von meinen Job ist es, dass man sehr viele tolle Leute kennenlernt. Kein Wunder, die Meckerer und Miesmacher bleiben ja zu Hause und motzen. Großes Lob und Lob für die Tipps an Andrea Riemelmoser vom Jugend- und Schulschachclub Braunau, www.jugendschach-braunau.com, einem Verein der vorbildliche Vereins- und Schulschacharbeit in Österreich leistet. Mittwoch, 4. Februar 2009Neue DVD auf dem Markt: Schachvarianten
Die DVD ist ab jetzt erhältlich, die Pressekampagne kommt noch.
Man kann die DVD bei mir bestellen, eine kostet 8 Euro plus Porto, die erste DVD Kleine SChachspiele ist zum selben Preis erhältlich. Beide DVDs kosten zusammen 12 Euro plus Porto. Bitte ein Mail an wraedler@aol.com DVD-Schacharten 1. O07-Schach: Man macht drei Halbzüge: Man zieht mit dem eigenen Stein, dann mit dem fremden Stein und zuletzt mit dem eigenen Stein! Regeln: Man zieht mit dem anderen Bauern in die normale Richtung, der Zug muss möglich sein. Wer Matt setzt hat gewonnen, das geht im ersten und dritten Zug, aber auch im zweiten (Eigentor) 2. Gruppenschach: Die Gruppen spielen gemeinsam, dürfen sich aber nicht beraten. Natürlich kann man die Regeln ändern und eine Beratung erlauben. 3. Fußballschach: Die Felder e1 und d1, e8 und d8 sind das Tor, wer reinschießt hat gewonnen. Reinschießen bedeutet, eine Figur muss auf dem Feld landen, dann ist die Partie aus. Ansonsten gelten normale Regeln. 4. Centschach: Durch einen Groschen auf dem Spielfeld, der die Figurenbewegung nachvollzieht, werden die Möglichkeiten beschränkt. Ein Zug ist nicht möglich, wenn Groschen auf ein Feld kommt, was schon besetzt ist. 5. Räuberschach, Dies sind die Regeln 1) Man muss schlagen, bei mehreren Möglichkeiten kann man selber entscheiden 2) Der König ist eine normale Figur, kann geschlagen werden 3) Ein Bauer auf der letzten Reihe kann auch in einen König verwandet werden. 4) Wer nicht mehr ziehen kann oder keine Figur mehr hat, hat gewonnen 6. Gespensterschach Die Figuren sind bedeckt, man erkennt sie nicht mehr. Dies geht durch Chips, Bedeckungen…. Wenn einer nicht sicher ist, darf er nachschauen. 7. Kartenschach- Zeigen mit Kartenspiel: Hier gibt es das tolle Kartenset Tschach. Besorgen sie es sich und haben viel Spaß. In der Schacharten-Sammlung der Deutschen Schachjugend sind auch Karten enthalten. 8. Doppelzugschach: Marseiller Schach Ein am Zug befindlicher Spieler kann zweimal hintereinander ziehen. Schwarz fängt mit einem Zug an! Wird mit dem ersten Zug Schach geboten, fällt der zweite Zug aus! Kann ein Spieler keinen zweiten Zug machen, ist die Partie patt. 9. Monsterschach Ein König spielt mit 6 Bauern gegen die ganze Armee. Er darf zweimal hintereinander ziehen. Ziel ist es den gegnerischen König zu schlagen Der erste Zug des Königs muss nicht regelkonform sein. 10. Protestschach Beim ersten Zug kann man protestieren, beim zweiten nicht mehr. Dies kann man taktisch sehr schön ausnutzen. 11. Schach 960 Bobby Fischer-Schach Die Anfangsstellung wird ausgelost. Die Läufer müssen auf unterschiedlichen Farbe sein, sonst ist jede Stellung möglich. 12. Würfelschach Mit einem Würfel wird bestimmt, welche Figur als nächstes zieht. Wer den König zuerst schlägt, hat gewonnen. Man darf dreimal Würfeln, wenn man nicht ziehen kann. (Diese Regel ist änderbar. (D 1 = Bauer, 2 =Springer, 3 = Läufer 4= Turm 5=Dame 6= König 13. Berolina-Schach Die Bauern ziehen schräg und schlagen gerade. Ein auf der 2 Reihe stehender Bauer schlägt also auch im Doppelschritt (weißer Bauer a2 schlägt a4). Dies ist gar nicht so einfach! 14. Atom-Schach: Beim Atomschach werden alle umliegenden Felder geräumt, König gilt nicht!! 15. Blindschach Einer der beiden Spieler oder beide sehen das Schachbrett nicht. Dies fördert das räumliche Denken und die Vorstellungskraft immens. 16. Hoppel-Poppel Springer und Läufer ziehen normal, schlagen aber wie die jeweils andere Figur. Dies ist gar nicht so einfach. 17. Lawinenschach Jeder Zug eines Spielers besteht aus 2 Teilen. Der erste Zug ist ganz normal, im Zweiten Teil muss man einen Bauern des Gegners ein Feld vorwärts ziehen, es darf auch keine Figur geschlagen werden. Erreicht der Bauer das Umwandlungsfeld, entscheidet der Besitzer, in welche Figur er sich umwandelt. 18. Läuferschach Alle Läufer ziehen wie Damen 19. Tandem Zwei Spieler spielen zusammen in einer Mannschaft. Statt einem Zug kann man auch geschlagene Figuren einsetzen. Es gibt sehr viele unterschiedliche Regeln. Meiner Meinung soll man mit Schach und Schachmatt einsetzen dürfen, dies ist aber von Verein zu Verein unterschiedlich. Bauern, die die letzte Reihe erreicht haben, fallen durch. Dies muss mit Uhr gespielt werden, sonst ist das Spiel nicht reizvoll. 20. Simultan-Simultan Jeder spielt gegen jeden und zwar gleichzeitig! Wichtig sind Gummibänder, damit jeder weiß, welche Figur zuletzt gezogen ist. Bei vier Leuten braucht man sechs Bretter, bei fünf Spielern schon 10 Bretter und bei 6 Leuten schon 15 Stück. 21. Laufschach (einzeln und als Gruppe) Schach statt Mathe predigt Björn Lengwenus. Die Uhr ist weg, man muss sich auch körperlich austoben. Wenn man den Gang ausnützt, können die Kinder sehr viel laufen. Dies macht den Kindern Spaß und sie toben sich aus. 22. Reise nach Jerusalem: Schach mal anders Der Lehrer gibt die Kommandos: Weiß denkt, Weiß zieht, Schwarz denkt, Schwarz zieht, Wechsel. Ein Wechsel in Uhrrichtung ist empfehlenswert. Wer mattgesetzt wurde, ist ausgeschieden! 23. Legend-Schach: DVD von Ebersberg Dies ist ein kultureller Hochgenuss. 24. Simultanschach: Ein Spieler spielt gegen mehrere Gegner gleichzeitig. Oft geben Großmeister Simultanveranstaltungen. Freitag, 16. November 2007Schach in der Schule Schach in Schulen erlebt derzeit einen Boom, wie es ihn noch nie gegeben hat. Jedes Jahr kommen tausende neuer Kinder über Arbeitsgemeinschaften zum königlichen Spiel. Besonders an den Grundschulen gehören die Schachgruppen zu den am meisten genutzten Angeboten. Die Deutsche Schulschachstiftung hat auf die große Nachfrage reagiert und gemeinsam mit der Deutschen Schachjugend das Schulschachpatent mit einer Ausbildungsdauer von einem Wochenende für die Betreuer von Schachangeboten entwickelt.Die Ausbildung des Patents - führt ein in die Dynamik und Methodik im Schulschach, - vermittelt fachliches Wissen für die Schachkurse an Schulen, - gibt didaktische Hinweise für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und - führt ein in geeignete Lehrmaterialien für die Kursleiter und die Schülerinnen. Das Schulschachpatent richtet sich an alle Interessierten, die Schach in Schulen anbieten möchten: - Lehrer - Eltern - Großeltern - ältere Schüler Leiter bestehender Arbeitsgruppen können durch die Ausbildung neue Ideen gewinnen und ihr Potenzial ausbauen. Solide Schachkenntnisse werden bei allen Teilnehmern vorausgesetzt. Das Patent kann sehr gut als Qualifikationsnachweis gegenüber der Schulleitung und den Eltern genutzt werden. In Rheinland-Pfalz ist das Schulschachpatent offiziell vom Kultusministerium anerkannt. Jeder Patentinhaber erhält aus Landesmitteln ein Stundenhonorar für den Schachunterricht an Ganztagsschulen. Schulschachstiftung und Deutscher Schachbund wirken darauf hin, dass diese Regelung auch in anderen Bundesländern übernommen wird. Für Teilnehmer des Wochenendlehrgangs fällt lediglich ein Unkostenbeitrag für Unterkunft und Verpflegung an. Jährlich werden mehrere Lehrgänge zum Erwerb des Patents durchgeführt. Durch die Ausbildung von Multiplikatoren können seit 2003 nahezu im gesamten Bundesgebiet Maßnahmen durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Schulschachpatent finden Sie im Internet auf dieser Internetpräsenz und unter http://www.deutsche-schachjugend.de im Kapitel Schulschach Schachunterricht Was wird beim Schachspiel gefördert?Das Schachspiel unterscheidet sich grundlegend von allen anderen Brettspielen durch seine unermesslichen Möglichkeiten, seinen Variantenreichtum. Um zum Erfolg zu kommen, ist eine weitsichtige Planung und Vorausberechnung nötig. Gute Spieler "sehen" und berechnen sechs und mehr Züge mit Varianten voraus. Dabei darf der Spieler nicht nur stur seinen eigenen Plan verfolgen, sondern muss sich auch in die Gedankenwelt seines Gegners versetzen können, der ja schließlich auch einen Plan verwirklichen will. Dieses Wechselspiel erfordert ein gutes logisches Denkvermögen. Wo diese Eigenschaft als natürliche Begabung fehlt, kann sie bis zu einem gewissen Grad angelernt und angeeignet werden. Aus vielen Untersuchungen an Schulklassen und Erfahrungen, die mit Jugendschachgruppen auch außerhalb des Schulschachunterrichts gemacht worden sind, haben sich die nachfolgend aufgeführten Punkte herauskristallisiert: 1. Förderung des Aufnahmevermögens Das komplizierte Zusammenwirken der einzelnen Elemente beim Schachspiel (Gangart der Figuren, Regeln, Mattsetzen) ist hilfreich. 2. Förderung der Auffassungsaufgabe 3. Unterstützung und Einklang mit den Erziehungszielen 4. Förderung des spielerischen Elements Vereinfachte Spielformen sorgen schon von Beginn an dafür, dass gespielt werden kann 5. Anwesenheit von ständigen Spielpartnern Hilfsweise auch Schachcomputer oder Schachprogramm 6. Messen und Vergleich mit der Spielstärke anderer Sogar mit Erwachsenen kann sich ein Kind schon nach kurzer Zeit auf sachlichem Gebiet messen. Das Spielen kann das Freizeitverhalten in der Familie stark positiv beeinflussen. 7. Rückschlüsse auf Charaktereigenschaften 8. Teilziele können angestrebt werden Man kann nur Teilziele ins Auge fassen und für Kinder unterschiedlich gewichten. Der Gewinn der Partie kann erst später im Vordergrund stehen. Man wird zu Beginn eher Wert auf die Anwendung der richtigen Gangart der Figuren legen, das Schlagen der gegnerischen Figuren, andere Spielformen usw. 9. Synthese zwischen Lernen und Spiel Das Schachspiel kann zielgerichtet für die Vorbereitung auf die Schule dienen 10. Gegenseitige Unterstützung Kinder helfen sich gegenseitig beim Lernen und Erkennen neuer Lernschritte. 11. Persönlichkeitsbildung Schach entwickelt, fördert und widerspiegelt Persönlichkeitseigenschaften. 12. Mittel für die Entwicklung von Fähigkeiten Schach kann als Mittel für die Entwicklung strategisch taktischer Fähigkeiten und deren Festigung eingesetzt werden. 13. Fächerübergreifend und leistungssteigernd Schach kann sich auf andere Fächer leistungssteigernd auswirken Schachunterricht Ein großer Vorteil des Schachspiels ist sicher, dass es allen Teilen des Lebens viel näher steht als alle anderen herkömmlichen Unterrichtsfächer, denn im Schachspiel als "Erziehungsinstrument" sind viele Eigenschaften enthalten, in denen methodisches Denken geschult wird. Die Erfahrungen die in Schulschachklassen gemacht wurden sind vielfältiger Art: - in schriftlichen Prüfungen anderer Fächer gab es bessere Leistungen - besonders motivierte Schülergruppen fielen sofort auf - eine intellektuelle Schulung wurde erreicht - in der Klasse fühlte man sich wohl - schwächere Schüler wurden durch gute "Schachleistungen" zu besseren Leistungen stimuliert - viele Fähigkeiten sind geschult worden, die anderen Fächern zugute kamen; schneller begreifen und verstehen (Auffassungsgabe, größere Spontaneität, sorgfältigeres Formulieren einer Antwort, klardurchdachte Überlegungen, usw.). Es gibt sicher viele andere Dinge neben dem Schachspiel, die dem Kind Entfaltungsmöglichkeiten geben. Den anderen Fächern fehlt aber häufig "das spielerische Element und das Neuartige", sich schnell schon wettbewerbs- und wettkampfmäßig mit anderen messen zu können. Unbestritten ist, dass das Schachspiel zu anderen Unterrichtsfächern führt und oft einen engen Bezug zu ihnen hat. In vielen Ländern sind die Verantwortlichen in den Erziehungsministerien und Schulbehörden meist überzeugt von der Notwendigkeit einer Aufnahme in das Fächerangebot. Das Hauptproblem dürfte darin bestehen, Inhalt und Ziele des Unterrichtsfaches klar und konkret zu definieren. Folgende Fragen sind zu klären: - An welche Stelle rückt Schach? Ist es ein Zusatzfach, ein Wahlfach oder eine Kombination mit anderen Unterrichtsfächern? - Wer lehrt und unterrichtet Schach in der Schule? - Ist der Schachunterricht für alle Schüler geplant? - Wie lange dauert der Schachunterricht? - Muss der Schachunterricht bewertet, benotet werden? Kompetenz in Sachen Schulschach? Erlangen Sie das vom DSB neugeschaffene "Schulschach-Patent" in einem der vielen Lehrgänge, die die Deutsche Schulschachstiftung überall da anbietet, wo eine Gruppe von 12 bis 20 Teilnehmern zusammenkommt. Es wird vermittelt an Lehrer, Übungsleiter, Senioren aus Schachvereinen und an Schüler ab Klasse 8 zusammen mit einem o.g. Teilnehmer. (Tandemausbildung) Auskunft und Anmeldung über email an: Schulschachstiftung@t-online.de Satzung Deutsche Schulschachstiftung e. V.
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§ 1 Errichtung, Name , Sitz Die Unterzeichneten errichten hiermit die "Deutsche Schulschachstiftung e.V." mit Sitz in Berlin. Die "Deutsche Schulschachstiftung e. V." erlangt durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit. § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit (1) Die "Deutsche Schulschachstiftung e.V." will die Tradition des Schulschachs ausbauen und pflegen: Schach eignet sich in besonderer Weise zur Entwicklung und Förderung kognitiver Fähigkeiten. Hierbei stehen im Vordergrund das räumliche, das systematische und das prinzipielle Denken. Neben analytischer Denkschulung fördert es vernetztes, ganzheitliches Denken, die Bewältigung komplexer Sachverhalte, Organisationsfähigkeit, abwägendes Urteilen und begründetes Entscheiden. Problemlösen wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger, weil in den unterschiedlichsten Bereichen progressiv mehr Probleme entstehen. Schach ist eine der wenigen Domänen, in denen Jugendliche ihre Problemlösungskompetenz systematisch erarbeiten und erweitern lernen. (2) Die "Deutsche Schulschachstiftung e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der "Deutschen Schul-schachstiftung e.V." fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder dürfen als solche keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung erhalten. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder bei Entziehung der Rechtsfähigkeit der "Deutschen Schulschachstiftung e.V." keinen Anspruch auf das Vermögen. (3) Aus Mitteln der "Deutschen Schulschachstiftung e.V." können folgende Maßnahmen unterstütz werden. Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Schachvereinen, Ausbildung und Schulung von Lehrern und Multiplikatoren, Förderung von Projekten zur Erstellung gezielter und geeigneter Unterrichtsmaterialien, Schachliche Wettbewerbe für Schüler und Schulmannschaften, Kooperation der Deutschen Schachjugend und ihrer Mitgliedsverbände auf dem Gebiet des Schulschachs, Forschungsprojekte über Fragen des Schulschachs in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Universitäten und Akademien auf nationaler und internationaler Ebene. (4) Die "Deutsche Schulschachstiftung e.V." ist parteipolitisch nicht gebunden, sie ist von gesellschaftlichen Interessen unabhängig. (5) Die "Deutsche Schulschachstiftung e.V." erfüllt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Schachjugend (DSJ). Ihre Aktivitäten dürfen nicht im Widerspruch zu denen der DSJ stehen. § 3 Aufbringung der Finanzmittel Die für den Stiftungszweck erforderlichen Mittel werden freiwillig aufgebracht: 1. durch Hilfe zur Selbsthilfe aller Schulen und Persönlichkeiten, die den Schulschachgedanken fördern und unterstützen möchten 2. durch Hilfe von Vereinen, die die Zusammenarbeit mit den Schulen pflegen, 3. durch Zuwendungen von Sponsoren und Mäzenen, 4. durch Zuwendung von Sportorganisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Finanzmittel werden einem Fondsvermögen zugeführt, aus dessen Erträgen die unter § 2 aufgeführten Maßnahmen gefördert werden. § 4 Mitglieder (1) Mitglieder der Stiftung können natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften sein. (2) Durch Beschluss des Vorstands können über die Gründungsmitglieder hinaus weitere Mitglieder auf Antrag angenommen werden. (3) Die Mitglieder können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand ihren Austritt erklären. (4) Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. § 5 Organe Organe der "Deutschen Schulschachstiftung e.V." sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand das Kuratorium § 6 Mitgliederversammlung (1) Mindestens alle drei Jahre findet eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann eine zusätzliche Mitgliederversammlung einberufen: dies muß geschehen, wenn dies mindestens von einem Viertel der Mitglieder beantragt wird oder vom Kuratorium mit einer Zweidrittel-Mehrheit. (2) Die Mitgliederversammlung wird wird durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens sechs Wochen schriftlich eingeladen, soweit die Versammlung nicht im Voraus eine andere Art der Einladung beschließt. (3) In der Mitgliederversammlung und bei Ausübung des Stimmrechts kann sich ein Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. (4) Der Vorstand kann einen Beschluss der Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren herbeiführen, wenn es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt und mindesten drei Viertel der Mitglieder zustimmen. (5) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für 1. die Wahl des Vorstandes, 2. die Berufung der Mitglieder des Kuratoriums, 3. die Wahl von zwei Rechnungsprüfern, 4. den Haushaltsplan und den Kassenabschluss, 5. die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer, 6. die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung, 7. die Beschlussfassung über ordnungsgemäß eingereichte Anträge, 8. die Änderung der Satzung, 9. alle Angelegenheiten, die nicht anderen Organen zugewiesen sind, 10. die Auflösung der Stiftung. (6) Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens vier Wochen vorher schriftlich an den Vorstandssprecher zu senden. Der Vorstand bringt ordnungsgemäß eingereichte Anträge rechtzeitig vorher allen Mitgliedern zur Kenntnis. Nicht fristgerechte Anträge können zugelassen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschließt. (7) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig nach erfolgter ordnungsgemäßer Einladung, ungeachtet der Zahl der Erschienenen. (8) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; jedoch bedarf es bei Beschlüssen nach § 6 Abs.5 Buchstabe h und j einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen. (9) Die Mitgliederversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes eine Geschäftsordnung. § 7 Vorstand, Geschäftsführung (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; das Nähere regelt der Vorstand selbst. Der jeweilige Referent für Schulschach der DSJ gehört als weiteres Mitglied dem Vorstand an. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. (3) Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Sprecher, der die Geschäfte der laufenden Verwaltung führt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. (5) Der Vorstand ist nur der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er stellt alljährlich einen Tätigkeitsbericht und den Kassenabschluss auf und leitet die Unterlagen dem Kuratorium zur Stellungnahme zu. Der Vorstand soll die Stellungnahmen und Anregungen des Kuratoriums aufgreifen und nach Möglichkeit umsetzen. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht, die Kassenabschlüsse für die zeit ab der vorausgegangenen Mitgliederversammlung sowie nach Möglichkeit einen Dreijahresetat zur Entgegennahme und Beschlussfassung vor. § 8 Kuratorium (1) Das Kuratorium besteht aus bis zu 20 Personen. Der jeweilige Vorsitzende der DSJ gehört dem Kuratorium kraft Amtes an. Im Übringen wählt die Mitgliederver-sammlung in das Kuratorium Persönlichkeiten, die wegen ihrer Position im öffentlichen Leben und ihres Engagements für das Schulschach berufen sind, die Aktivitäten der Stiftung zu steuern und gleichzeitig für die Stiftung zu werben. (2) Das Kuratorium berät den Vorstand im Rahmen des Haushaltsplans über die Bewilligung von Fördermaßnahmen sowie die Durchführung von Aktivitäten der Stiftung. (3) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Sprecher und seinen Stellvertreter. (4) Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums beträgt drei Jahre. Frei Sitze können durch Nachberufung durch den Vorstand im Benehmen mit dem Sprecher des Kuratoriums für den Rest der Amtszeit besetzt werden. Wiederwahl ist möglich (5) Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorstandssprecher (§7 Abs. 3) vorbereitet. Die Mitglieder des Vorstandes können an den Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen. § 9 Rechnungsprüfer (1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsführer und einen Vertreter. Die Rechnungsprüfer prüfen alljährlich. Den Jahresabschluß und berichten der Mitgliederversammlung. Die berichte werden dem Kuratorium zur Kenntnis gebracht. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Nähere Einzelheiten über das Rechnungswesen regelt die Geschäftsordnung. (2) Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Ihre einmalige Wiederwahl ist möglich. § 10 Auflösung der Stiftung (1) Die Stiftung ist aufzulösen, wenn der Zweck nicht mehr erreicht werden kann. Sie kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auch aus anderen Gründen mit Zweidrittel-Mehrheit aufgelöst werden. In der Einladung zu der entsprechenden Beschlussfassung ist auf den Auflösungsantrag besonders hinzuweisen. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das nach Begleichung der Verbind-lichkeiten verbleibende Vermögen an den Deutschen Schachbund e.V. mit Sitz in Hamburg, der dieses unmittelbar und ausschließlich für die Zwecke nach § 2 dieser Satzung zu verwenden hat. § 11 Übergangsbestimmungen Die Satzung wurde durch Beschluss der unterzeichnenden Gründungsmitglieder gebilligt. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin in Kraft. Die Gründungsversammlung bestellt einen Gründungsvorstand. Der Gründungsvorstand ist berechtigt, durch geeignete Maßnahmen für die Stiftung auch schon vor der Eintragung zu werben. Der Gründungvorstand beruft spätestens sechs Monate nach Eintragung die erste ordentliche Mitgliederversammlung ein. Halle, den 24.März 1996
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Schach in Schulen erlebt derzeit einen Boom, wie es ihn noch nie gegeben hat. Jedes Jahr kommen tausende neuer Kinder über Arbeitsgemeinschaften zum königlichen Spiel. Besonders an den Grundschulen gehören die Schachgruppen zu den am meisten genutzten Angeboten. Die Deutsche Schulschachstiftung hat auf die große Nachfrage reagiert und gemeinsam mit der Deutschen Schachjugend das Schulschachpatent mit einer Ausbildungsdauer von einem Wochenende für die Betreuer von Schachangeboten entwickelt.
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